1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge von Dutch Event Carpets, im Folgenden DEC genannt, mit einer Vertragspartei, sofern DEC nicht ausdrücklich schriftlich von diesen Bedingungen abweicht.
1.2 Wird die Anwendbarkeit der vorliegenden Bedingungen vereinbart, so gelten diese Bedingungen auch für die künftigen Rechtsbeziehungen zwischen DEC und der Gegenpartei.
1.3 Diese Bedingungen gelten auch für Verträge zwischen DEC und der Gegenpartei, für deren Durchsetzung Dritte eingeschaltet werden.
2.1 Aus den von DEC abgegebenen Angeboten werden keine Rechte abgeleitet. Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
2.2 Die andere Partei ist nur dann an den Vertrag gebunden, wenn und soweit von ihr eine schriftliche Bestätigung verschickt wurde oder wenn DEC mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat.
3.1 Die von DEC angegebene Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der folgenden Zeitpunkte:
3.2 Die Lieferfristen sind nur Richtwerte und sollten nicht als Frist angesehen werden, sofern nicht anders vereinbart.
3.3 Im Falle höherer Gewalt und solcher Faktoren, die dazu führen, dass DEC die Erfüllung nicht zugemutet werden kann, verlängert sich die Lieferzeit um einen Zeitraum, der im Verhältnis zum Fortbestand dieser Umstände steht.
3.4 Unter höherer Gewalt werden in dieser allgemeinen Bedingung auch Streiks, krankes Personal, behördliche Maßnahmen, Bürgerkriege, Anschläge, Naturkatastrophen, unerwartete Verkehrssituationen und Lieferverzögerungen von Lieferanten verstanden.
3.5 DEC ist es gestattet, die Lieferung in Teilen erfolgen zu lassen.
3.6 Die Gegenpartei ist verpflichtet, die gemieteten oder gekauften Sachen zu dem Zeitpunkt abzunehmen, an dem sie ihr geliefert werden bzw. an dem sie ihr vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden.
3.7 Weicht die gelieferte Ware in unwesentlichen Punkten von den in den Unterlagen dargestellten Modellen ab, so entbindet dies die Gegenpartei nicht von der Abnahmeverpflichtung.
3.8 Die gemieteten oder gekauften Sachen gelten für die Gegenpartei als in einwandfreiem Zustand geliefert, wenn bei der Lieferung schriftlich unter der Beschreibung der Mängel etwas anderes angegeben wird.
3.9 Die Gegenpartei hat dafür zu sorgen, dass der vereinbarte Ort der Rücklieferung leicht zugänglich, frei von Hindernissen, trocken und sauber ist. Wenn die Lieferung oder Rückgabe verzögert oder unmöglich gemacht wird, weil die Gegenpartei in dieser Hinsicht in Verzug ist, sind die dadurch verursachten Mehrkosten von ihr zu vergüten.
4.1 Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Euro und ausschließlich Umsatzsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben.
4.2 Im Falle von Vertragsänderungen oder zusätzlichen Arbeiten im Rahmen des Vertrages ist DEC berechtigt, der anderen Partei alle daraus entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen. Die Gegenpartei hat diese Kosten zu tragen, wenn sie vernünftigerweise verlangt werden.
4.3 Wenn die Ausstellung oder Veranstaltung von DEC durchgeführt wird, gehen der Transport und die Lieferung der Sachen an den vereinbarten Ort innerhalb der Niederlande auf Rechnung von DEC. Alle Lieferungen und Transporte außerhalb der Niederlande gehen auf Rechnung von DEC, es sei denn, es wurde schriftlich ein anderer Ort innerhalb der Niederlande vereinbart, auf Rechnung von DEC.
4.4 DEC ist berechtigt, Dritte mit der Ausführung des Auftrags zu beauftragen, deren Kosten der Gegenpartei gemäß dem vorgelegten Angebot in Rechnung gestellt werden.
4.5 Die Kosten, die den Messehallen usw. für den Transport und andere Dienstleistungen auf ihrem eigenen Gelände entstehen, gehen zu Lasten der anderen Partei und werden von DEC ohne Rücksprache beglichen.
5.1 Alle Rechnungen sind von der Gegenpartei entsprechend den in der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen zu begleichen. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, muss die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, ohne Skonto oder Entschädigung.
5.2 Bei nicht fristgerechter Zahlung befindet sich die Gegenpartei im Verzug und schuldet - ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist - Zinsen in Höhe von 1% pro Monat ab dem Tag des Verzugs, wobei ein Teil des Monats als voller Monat gezählt wird. Ist der gesetzliche Zinssatz jedoch höher als 1% pro Monat, so schuldet die Gegenpartei diesen höheren Zinssatz.
5.3 DEC ist jederzeit berechtigt, von der Gegenpartei eine ausreichende Sicherheit für die Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen zu verlangen oder eine Vorauszahlung der Miete für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu fordern.
5.4 Wenn die Gegenpartei die Zahlungsfrist überschreitet, schuldet die Gegenpartei 15% außergerichtliche Inkassokosten, ohne Inverzugsetzung.
6.1 Die von DEC geleasten Gegenstände bleiben ihr Eigentum. Darüber hinaus bleiben die von DEC durch einen Kaufvertrag übertragenen Gegenstände ihr Eigentum, solange die Gegenpartei die von der Gegenpartei im Zusammenhang mit den zugrunde liegenden Verträgen und, soweit gesetzlich zulässig, im Zusammenhang mit anderen Verträgen geschuldeten Beträge, einschließlich Zinsen und Kosten, nicht bezahlt hat.
6.2 DEC ist jederzeit berechtigt, sich auf ihren Eigentumsvorbehalt zu berufen und ihr Eigentum in Besitz zu nehmen, wenn die andere Partei nicht rechtzeitig zahlt oder anderweitig ihren Verpflichtungen nicht nachkommt.
6.3 Solange die Sachen unter Eigentumsvorbehalt stehen, ist die Gegenpartei nicht berechtigt, die Sachen zu veräußern, zu verpfänden, zu vermieten oder ein Pfandrecht an ihnen zu bestellen. Die Gegenpartei ist daher nicht berechtigt, Dritten ein Sicherungsrecht an gemieteten Sachen oder gekauften Sachen einzuräumen, für die der gesamte Kaufpreis sowie etwaige Zinsen und außergerichtliche Kosten noch nicht bezahlt wurden.
7.1 Die gemieteten Sachen gehen nach der Lieferung auf Rechnung und Gefahr der Gegenpartei, bis sie wieder in den Besitz von DEC übergehen.
7.2 Während dieses Zeitraums haftet die Gegenpartei für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung der gemieteten Gegenstände.
7.3 Schäden an den Mietgegenständen, die durch Verlust, Diebstahl oder Beschädigung entstehen, werden vom Vertragspartner zum Wiederbeschaffungswert vergütet. Die Gegenpartei wird ihr Risiko zu diesem Zweck auf eigene Kosten ausreichend versichern.
7.4 Die Gegenpartei stellt DEC von jeglicher Haftung für Schäden frei, die durch den Gebrauch der gemieteten Gegenstände während der Mietzeit entstehen.
7.5 Die gemieteten Gegenstände dürfen nur und ausschließlich für den Zweck verwendet werden, für den sie bei Abschluss des Mietvertrags vorgesehen waren. Bei jeder anderen Verwendung hat DEC das Recht, den Vertrag mit der Gegenpartei sofort und ohne vorherige Inverzugsetzung zu kündigen und die Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen.
7.6 Die Haftung im Sinne dieses Artikels entbindet die Gegenpartei nicht von ihrer Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Miete.
8.1 DEC liefert gute Handelsqualität. Unbeschadet der in diesen Bedingungen erwähnten Einschränkungen garantiert DEC die Qualität der von DEC gelieferten Waren, wenn alle Anweisungen zur Verwendung der Waren strikt beachtet und befolgt wurden.
8.2 Die andere Partei kann sich nicht auf einen Leistungsmangel berufen, wenn sie diesen nicht innerhalb von 8 Tagen, nachdem sie den Mangel festgestellt hat oder vernünftigerweise hätte feststellen müssen, schriftlich bei DEC beanstandet hat.
8.3 Ist der Liefergegenstand nicht vertragsgemäß, leistet DEC Gewähr in der Weise, dass DEC nur zur Nachbesserung oder zum Ersatz des Liefergegenstandes bzw. zur Lieferung der fehlenden Teile verpflichtet ist.
8.4 Tritt während der Mietzeit ein Mangel an der gelieferten Sache auf, wird DEC sich nach Kräften bemühen, diesen Mangel zu beheben, jedoch nur in dem Umfang, in dem dies vernünftigerweise von ihr verlangt werden kann und der Mangel ohne Verschulden der Gegenpartei verursacht wurde.
8.5 Die Rücksendung zum Zwecke des Austauschs oder der Reparatur der gemieteten Güter erfolgt auf Kosten und Risiko von DEC und nur nach Zustimmung von DEC.
8.6 Beanstandungen von Rechnungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich erfolgen.
8.7 Wenn die Gegenpartei nicht innerhalb der vorgenannten Frist reklamiert und/oder DEC keine Gelegenheit gegeben hat, die Mängel zu beheben, erlischt das Reklamationsrecht.
9.1 Die Haftung von DEC ist ausdrücklich auf die Einhaltung der in Artikel 8 beschriebenen Verpflichtungen beschränkt; sie haftet nur für Schäden, wenn diese durch Vorsatz oder entsprechende grobe Fahrlässigkeit von DEC oder ihren Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
9.2 DEC haftet nicht für Schäden an Gegenständen, die von der Gegenpartei in Schränken, Vitrinen, Tischen und anderen gemieteten Gegenständen zurückgelassen werden.
9.3 Sollte DEC nach einer gesetzlichen Vorschrift auf Schadensersatz haften, so ist diese Haftung, soweit sie durch ihre Haftpflichtversicherung gedeckt ist, auf die Höhe der vom Versicherer geleisteten Zahlung beschränkt.
9.4 Wird festgestellt, dass DEC für Schäden haftet, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind, so ist der Schadenersatz auf maximal das Doppelte des Betrages begrenzt, den die andere Partei DEC aufgrund des Vertrages schuldet.
9.5 DEC haftet niemals für Folgeschäden der Gegenpartei oder von Dritten.
9.6 Der in diesem Artikel genannte Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf Dritte, die von DEC für die Ausführung des Vertrages eingeschaltet werden.
9.7 DEC ist niemals haftbar, wenn der Verzug auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
10.1 Die Gegenpartei ist berechtigt, einen Miet- und Vermietungsauftrag zu stornieren, wenn dies mindestens 14 Werktage vor Beginn des Mietzeitraums schriftlich mitgeteilt wird und sofern die Mietgegenstände nicht bereits an den vereinbarten Ort geliefert wurden. Im Falle einer solchen Stornierung ist DEC berechtigt, eine Gebühr zu erheben. Wird der Auftrag/das Angebot innerhalb von 14 Tagen storniert, stellt Dutch Event Carpets 10% der Kosten in Rechnung. Von 7 bis 2 Tagen 40% und bei 1 Tag im Voraus 60%.
10.2 Wenn die Gegenpartei den Mietauftrag mindestens drei Werktage vor Beginn des Mietzeitraums storniert hat, die Mietsachen aber bereits geliefert wurden, schuldet die Gegenpartei DEC 50% des gesamten Mietpreises, unbeschadet des Rechts von DEC, Ersatz für den tatsächlichen Schaden und weitere Kosten zu verlangen.
10.3 Unbeschadet der vorgenannten Bestimmungen in diesen Bedingungen wird der Vertrag ohne gerichtliche Intervention durch eine schriftliche Erklärung zu dem Zeitpunkt aufgelöst, an dem die Gegenpartei für insolvent erklärt wird, eine vorläufige Zahlungserklärung beantragt oder die Verfügungsgewalt über ihr Vermögen oder Teile davon durch Pfändung, Unterstellung unter Vormundschaft oder Anwendung des Gesetzes über die Umschuldung natürlicher Personen oder auf andere Weise verliert, es sei denn, der Vormund oder Verwalter erkennt die Verpflichtungen aus diesem Vertrag als Nachlassschulden an.
10.4 Durch die Auflösung werden bestehende gegenseitige Forderungen sofort fällig und zahlbar. Die andere Partei haftet für die von DEC dadurch erlittenen Schäden, einschließlich entgangenem Gewinn und Transportkosten.
11.1 Der Miet- und Pachtvertrag endet mit Ablauf der Mietzeit. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die Sachen in angemessener Weise am Lieferort zurückzugeben, nachdem sie über den Zeitpunkt der Rückgabe informiert wurde.
11.2 Gemietete Gegenstände müssen innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der Mietzeit wieder im Besitz von DEC sein.
11.3 Wenn die Sachen nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht von DEC entgegengenommen werden können, ist die Gegenpartei verpflichtet, die Sachen kostenlos zurückzusenden.
12.1 Alle Verträge, auf die diese Bedingungen für anwendbar erklärt werden, unterliegen dem niederländischen Recht. Die Bestimmungen des Wiener Übereinkommens vom 11. April 1980, Traktatblatt 1981, 84, 1986, 61 sind ausgeschlossen. In bezug auf Vereinbarungen im Sinne von Artikel 6;247 findet Absatz 247 keine Anwendung.
12.2 Die Aufhebung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Anwendbarkeit und den Inhalt der übrigen Bestimmungen und Bedingungen.
12.3 Alle Streitigkeiten zwischen DEC und der Gegenpartei, die sich aus einem Vertrag ergeben, auf den diese Bedingungen Anwendung finden, werden vor dem zuständigen Gericht am Sitz von DEC verhandelt, ungeachtet ihrer Befugnis, das nach dem Gesetz zuständige Gericht zu wählen.
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